die taggeldkasse bildende künstlerinnen wurde 1944 gegründet und bezweckt, ihren versicherten mitgliedern bei krankheit, unfall oder wochenbett ein taggeld zu gewähren. künstlerinnen und künstler werden bei ihrer aufnahme als aktivmitglied in den berufsverband visuelle kunst (visarte) in der regel mitglied der taggeldkasse. architektinnen und architekten sowie mitglieder, die nach dem 65. altersjahr eintreten, sind nicht versichert. in den stiftungsstatuten sind die rechte und pflichten festgehalten. die mitgliedschaft bei der taggeldkasse wird durch die zustellung eines versicherungsausweises bestätigt.
der stiftungsrat setzt sich zusammen aus vertreterinnen und vertretern der trägerorganisationen, aus künstlerinnen und künstlern sowie aus zwei vertretern der versicherungsgesellschaft swiss life. die administration des sozialwerks taggeldkasse erfolgt unentgeltlich durch swiss life.
die kasse gewährt im falle von arbeitsunfähigkeit infolge krankheit, unfall oder mutterschaft ein taggeld von fr. 23.-. der taggeldanspruch entsteht, wenn das mitglied mindestens zur hälfte arbeitsunfähig ist und entspricht prozentual dem grad der vom arzt respektive der ärztin bescheinigten arbeitsunfähigkeit.
die kasse gewährt ihre leistungen während 720 tagen innerhalb von 900 aufeinander folgenden tagen. bei erschöpfung dieser bezugsberechtigung erlischt der anspruch auf weitere taggeldleistungen.
meldung der krankheit oder des unfalls innerhalb 30 tagen direkt an die taggeldkasse. anspruch auf zahlung besteht ab dem 15. krankheitstag.
stephan gutknecht
postfach 4338
8022 zürich
+41 43 284 31 13